Finanzierung

Der Rundfunkbeitrag für eine staatsferne Medienaufsicht

Ein gemeinsames Ziel in allen Ausgaben: Die nachhaltige Sicherung der Medienvielfalt in Berlin und Brandenburg für die Bürger:innen der Region.

Ebenso wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurden die Medienanstalten bewusst staatsfern organisiert und werden daher nicht aus Steuergeldern finanziert. Das heißt, die Finanzierung erfolgt aus einem Teil des Rundfunkbeitrags – 1,8989 Prozent für die 14 Landesmedienanstalten – und damit unabhängig von staatlichen Zuwendungen. In Berlin und Brandenburg kommt nach §15a im Medienstaatsvertrag noch der Vorwegabzug dazu: 33 Prozent des Anteils gehen an Einrichtungen des Rundfunk Berlin-Brandenburgs (rbb). Unterm Strich stehen der mabb rund 7,3 Mio. Euro p.a. zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Unterhaltung ihrer Einrichtungen ALEX Berlin und MIZ Babelsberg zur Verfügung.

Mit diesen Einnahmen und der Bildung von Rücklagen finanziert die Medienanstalt ihre Fülle an vielfältigen Aufgaben. Dazu gehören u. a. die Förderung von Projekten im Bereich Informations- und Nachrichtenkompetenz, die technische Unterstützung nicht-kommerzieller Hörfunkveranstalter und lokaler Rundfunkanbieter, die Durchführung von Veranstaltungen, die Arbeit in der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten, juristische Verfahren, die Beauftragung wissenschaftlicher Studien sowie Aufwendungen für die mabb-Einrichtungen ALEX Berlin und das MIZ Babelsberg.